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   VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166   

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https://dejure.org/2006,23695
VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166 (https://dejure.org/2006,23695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2006 - 22 CS 06.166 (https://dejure.org/2006,23695)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 22 CS 06.166 (https://dejure.org/2006,23695)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 1201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1995 - 3 S 1106/94

    Baugenehmigung: Rechtsnachfolge im Falle der Eigentumsübertragung des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166
    Wie sich aus der genauen Lektüre der von Jäde dort in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. März 1995 (NVwZ-RR 1995, 562) ergibt, ist dies vielmehr grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Grundstückseigentümer auch Inhaber der Baugenehmigung war.
  • VGH Bayern, 17.10.2003 - 2 B 99.2667
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166
    Das von der Antragstellerin bezeichnete Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Oktober 2003 Az. 2 B 99.2667 steht dem nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 02.07.1996 - 26 CS 96.1371
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2006 - 22 CS 06.166
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen lässt sich auch aus baurechtlicher Sicht kein anderes Ergebnis herleiten, wie der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 1996 Az. 26 CS 96.1371 entnommen werden kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Dies kommt dann in Betracht, wenn die Rechtsstellung als Genehmigungsinhaber vom früheren Inhaber - wie hier - rechtsgeschäftlich übertragen worden ist (vgl. VGH München, B. v. 15.02.2006 - 22 CS 06.166 - NVwZ 2006, 1201; Maslaton/Zschiegner Immissionsschutz 2007 S.122 f.; s. auch BVerwG, U. v. 30.06.2004 - 4 C 9/03 - BVerwGE 121, 182).
  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15

    Abluftreinigungsanlage; Bioaerosole; Hähnchenmaststall; Korngrößenverteilung

    Diese haftet entweder als Sachkonzession an der Anlage, sobald sie errichtet wurde (VG Augsburg, Urteil vom 21. Juni 2006 - Au 4 K 05.2020, Au 4 K 06.665 -, juris Rn. 34) und geht mit ihr gemeinsam auf den Rechtsnachfolger über oder wird im Wege einer (konkludenten) Abtretung bei der Veräußerung des Standortgrundstücks übertragen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 22 CS 06.166 -, juris; VG Augsburg, a.a.O., Rn. 31).
  • VG Hamburg, 27.03.2012 - 11 K 2635/10

    Vorbescheid: Bescheidungsfähigkeit einer Voranfrage für die Errichtung einer

    Denn bei der Baugenehmigung werden keine Anforderungen an die Person des Antragstellers gestellt (vgl. zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung VGH München, Beschl. v. 15.2.2006, 22 CS 06.166, NVwZ 2006, 1201).

    Vielmehr richtet sich die Genehmigung - wie auch der Baugenehmigung vom 27. Oktober 2006 entnommen werden kann - an eine bestimmte Person und vermittelt ihr insoweit ein subjektives öffentliches Recht (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.2.2006, 22 CS 06.166, NVwZ 2006, 1201).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2009 - 3 L 163/08

    Rechtsnachfolgefähigkeit eines Bauantrags bei Bauherrenwechsel

    Dies kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn ihm die Rechtsstellung als Genehmigungsinhaber bzw. Antragsteller vom früheren Inhaber rechtsgeschäftlich übertragen worden ist, der Träger des Vorhabens als Antragsteller die Genehmigung nicht nur für sich, sondern auch für den Eigentümer beantragt hat oder eine Abtretung der Rechtsstellung aus der Antragstellung bzw. künftigen Genehmigung an den Eigentümer des Grundstücks stattgefunden hat (vgl. zu alledem VGH München, B. v. 15.02.2006 - 22 CS 06.166 - NVwZ 2006, 1201; Dietlein, Nachfolge im Öffentlichen Recht, 1999, S. 412 ff.).
  • OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12

    Entscheidung über eine Ausnahme im Vorbescheidsverfahren; Berechtigungen des

    Insoweit ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (VGH München, Urt. v. 15.2.2006, NVwZ 2006, 1201; OVG Greifswald, Beschl. v. 4.11.2009, BRS 74 (2009) Nr. 161) davon ausgegangen, dass zur Errichtung der Anlage (und zu Änderungsanträgen bezüglich der erteilten Baugenehmigung) allein der in der Genehmigung benannte Bauherr oder ein Rechtsnachfolger berechtigt ist.
  • VGH Bayern, 14.04.2010 - 22 ZB 10.570

    Existenz einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Über diese ausschließlich für ihn günstige Rechtsposition kann der Genehmigungsinhaber ohne weiteres in analoger Anwendung des § 18 BImSchG durch Verzicht verfügen (BVerwG vom 15.12.1989 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 15.2.2006 NVwZ 2006, 1201).
  • VG Halle, 23.09.2011 - 4 A 47/11

    Sicherheitsleistung bei Abfallentsorgungsanlagen

    Ein Wechsel in der Person des Anlagenbetreibers berührt den Bestand der Genehmigung nicht; diese geht vielmehr auf den Nachfolger über (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 22 CS 06.166 - juris; Feldhaus, BImSchG, § 4 Rn. 35; Jarass, BImSchG, 8. Aufl. 2010, § 6 Rn. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - 10 A 515/20

    Voraussetzungen einer Klagebefugnis im baurechtlichen Nachbarstreit; Kein

    Aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angesprochenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2006 - 22 CS 06.166 - folgt nichts anderes.
  • VG Trier, 06.04.2022 - 9 K 3429/21

    Rechtsnatur einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Zufahrt zu einem

    Ebenso werden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nicht dem Grundstück, sondern dem Träger eines Vorhabens erteilt und vermitteln diesem ein subjektiv-öffentliches Recht (vgl. § 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV -) (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 22 CS 06.166 -, juris Rn. 6).
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